VOB-gerechte Ausschreibungen
Sicher und schnell zu VOB-gerechten Ausschreibungen
Ausschreibungen sollen für Chancengleichheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen. Als Regelwerk dient die »Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen« (VOB), die Form und Inhalt von öffentlichen Ausschreibungen festschreibt. Mittlerweile richten sich auch immer mehr privatwirtschaftliche Ausschreibungen nach der VOB, da sie nicht nur Kostensicherheit bringt, sondern auch zu reellen Einsparungen führen kann. Doch Ausschreibungen kosten viel Zeit und Energie, die dann für das eigentliche Projekt fehlen. Die Lösung: Ein Textsystem mit über einer Million Ausschreibungstexten aus 77 Gewerken.
Alle Fragen und Antworten zu VOB-gerechten Ausschreibungen
Nachfolgend haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB für Sie zusammengestellt.
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Was ist die VOB?
Die VOB regelt die Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand in Deutschland. Das Werk, das vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen regelmäßig fortgeschrieben wird, ist mittlerweile auch oft Basisrichtlinie bei privatwirtschaftlichen Bauverträgen. Die VOB wurde 1926 das erste Mal formuliert – die letzte Aktualisierung fand 2019 statt.
Die VOB ist in drei Teile unterteilt:
- VOB/A
- VOB/B
- VOB/C
Das regelt die VOB/A:
- Sie formuliert allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (durch öffentliche Auftraggeber) und definiert, was eine »Bauleistung« ist. So heißt es: „Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.“
- Weiterhin beschreibt sie, welche Vergabearten es gibt, welchen Inhalt Leistungsbeschreibungen haben sollten und welche Vergabeunterlagen eingereicht werden müssen.
- In Deutschland ist die VOB/A für Vergaben der öffentlichen Hand und von Sektorenauftraggebern verpflichtend. Sektorenauftraggeber kommen ausschließlich aus den Wirtschaftsbereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Verkehrsleistungen, Postdienste, Erdöl, Gas, Kohle, feste Brennstoffe sowie, Häfen und Flughäfen.
- Die VOB/A ist auch als DIN 1960 veröffentlicht.
Das regelt die VOB/B:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Manchmal wird sie auch »Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge« genannt.
- Die VOB/B legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen und zur Abrechnung.
- Die VOB/B ist auch als DIN 1961 veröffentlicht.
Das regelt die VOB/C:
- Die VOB/C enthält die »Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen«, kurz ATV.
- Die ATV legen fest, wie die Ausführung der Leistung im konkreten Gewerk aussieht. In den ATV wurden auch die gewerkspezifischen Vorgaben als DIN hinterlegt. Der Inhalt dieser DIN-Normen gilt sehr oft als „anerkannte Regel der Technik“.
- Im Oktober 2019 ist die VOB/C grundlegend aktualisiert worden. Von den 67 ATV wurden 14 fachtechnisch und 40 redaktionell verändert.
- Die ATV DIN für die einzelnen Gewerke stehen in den DIN 18300 bis DIN 18451.
- Welche Arten von VOB-Ausschreibungen gibt es?
- Warum überhaupt VOB-gerechte Ausschreibungen?
- Welche Anforderungen stellt die VOB an Ausschreibungen?
- Was ist das VENTO-Prinzip?
- Wie können VOB-gerechte Ausschreibungen zuverlässig und schnell erstellt werden?
Auf einen Blick: Vorteile VOB-gerechter Bauleistungsbeschreibungen
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STLB-Bau ist mehr als nur ein Textsystem: STLB-Bau ist die gemeinsame Sprache aller am Bau Beteiligten. Vorformulierte und dynamisch anpassbare Ausschreibungstexte in STLB-Bau bieten Ihnen die Basis, ein VOB-gerechtes Leistungsverzeichnis erstellen zu können, das von allen verstanden wird. Das Besondere: Sie formulieren immer technisch richtige Texte. Denn durch die interne Logik von STLB-Bau wird die Kombination nicht zusammenpassender Textbausteine automatisch verhindert.
Zugriff auf alle wichtigen Daten
STLB-Bau basiert auf der Technologie »Dynamische BauDaten«, die eine Vernetzung mit weiteren Daten ermöglicht. So können Sie beispielsweise direkt auf alle wichtigen Baunormen zugreifen. Damit können Sie schnell und unkompliziert die wichtigen Ausschreibungsdetails in der Norm nachlesen und mehr Sicherheit für Ihre Ausschreibung erlangen.
Des Weiteren steht Ihnen mit dem Zusatzprodukt „DBD-BauPreise“ eine Möglichkeit zur Verfügung, die nach HOAI (»Honorarordnung für Architekten und Ingenieure«) in der Leistungsphase 6 geforderten bepreisten Leistungsverzeichnisse, ohne jeglichen Mehraufwand direkt zu erzeugen. Diese beiden leistungsstarken und effizienten Module sind nicht Bestandteil der STLB-Bau, sondern in Zusatzprodukten enthalten.


Immer auf dem aktuellen Stand
Die Inhalte von STLB-Bau werden durch die Arbeitskreise des GAEB aufgestellt und zweimal im Jahr aktualisiert. Der GAEB »Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen« wurde 1966 mit der Aufgabe betraut, die Rationalisierung im Bauwesen durch elektronische Datenverarbeitung zu fördern.
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